Unsere AGB´s

Unsere allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen

 

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 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der brillanz media Video Produktion                                                                    

 

1.       Allgemeines

1.1.     Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen der brillanz media Videoproduktion, namentlich Sabine Thiel. (Nachfolgend „brillanz media“ genannt.) Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, brillanz media hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.2.     Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

2.       Auftragserteilung und Vertragsschluss

2.1.     Der Auftrag wird gültig durch die Unterschrift des Auftraggebers bzw. des Bestellers. Eine Verpflichtung zur schriftlichen Auftragsbestätigung besteht für brillanz media nur, wenn dies vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt wird.

 

3.       Angebote, Preise und Zahlungsbedingungen

3.1.     Angebote von brillanz media sind freibleibend. Projektbezogene Angebote sind 8 Wochen gültig.

3.2.     Die im Vertrag/Auftrag genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. GEMA-Rechte sind nicht übertragbar und werden durch brillanz media nicht in Rechnung gestellt.

3.3.     Rechnungen von brillanz media sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. brillanz media berechnet Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.

Bei länger andauernden Projekten behält sich brillanz media die Erstellung von Teilrechnungen vor.

3.4.     Schecks und Wechsel werden nur nach gesonderter und schriftlicher Vereinbarung angenommen.

 

4.       Eigentumsvorbehalt

4.1.     Bis zur vollständigen Bezahlung der Lieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren und Werke Eigentum von brillanz media.

 

5.       Lieferung und Lieferfristen

5.1.     Versendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Mit Absendung oder Bereitstellung von Videomaterial auf einem Server zum Download geht die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung des Werkes auf den Auftraggeber über. Beim Transport mit eigenem Fahrzeug haftet brillanz media bzw. der beauftragte Überbringer wie in eigenen Angelegenheiten.

5.2.     Die Lieferverpflichtung von brillanz media ist erfüllt, sobald die Arbeiten und Werke zur Versendung gebracht sind. Dies kann auch die Bereitstellung von Videomaterial auf einem Server sein, welches vom Auftraggeber via Download abgerufen werden kann. In diesem Fall ergeht zeitnah eine Mitteilung an den Auftraggeber mit allen Informationen zum Download.

5.3.     Alle von brillanz media angegebenen Termine oder Lieferzeiten werden seitens brillanz media bestmöglich eingehalten. Sie können sich verzögern, wenn der Auftraggeber mit etwaigen Mitwirkungspflichten wie z.B. Bereitstellung von Unterlagen und Informationen, Freigaben im Verzug ist. Hat brillanz media die Verzögerung verschuldet kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, nachdem er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat oder Teillieferungen akzeptiert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

5.4.     Die Lieferzeit verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereichs von brillanz media liegen wie z.B. in Fällen höherer Gewalt, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Streiks, Nichtbelieferung durch Lieferanten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse.

 

6.       Nutzungs-, Verwertungs- und Urheberrechte

6.1.     Die Nutzungs- und Verwertungsrechte für die fertige Produktion werden – nach vollständiger Bezahlung – dem Auftraggeber übertragen. Dies betrifft jedoch nicht das Nutzungs- und Verwertungsrecht an Kamerakassetten und
sonstigen aufgezeichneten Aufnahmematerialien. Jede andere und weitere Nutzung des gelieferten Materials (Video, Film, Foto, Text- und Grafikarbeiten, Ideen) in anderen Produktionen / Verwendungszusammenhängen ist zusätzlich zu vereinbaren und zu berechnen.

6.2.    Bringt der Auftraggeber eigene Materialien wie z.B. Musik, Sprache, Fotos, Produkte, Film-/Videosequenzen oder Darsteller/Mitwirkende in die Produktion mit ein, so liegt die Klärung aller etwaigen Rechte und gesetzlichen Vorschriften am Auftraggeber. Der Auftraggeber haftet für alle daraus entstehenden Nachteile oder Schäden.

6.3.     Eine Übertragung der durch brillanz media an den Auftraggeber überlassenen Rechte an z.B. weitere Unternehmen und Personen ist nicht zulässig.

6.4.     brillanz media behält das Recht, Filmsequenzen, Setfotos und die fertige Produktion zu Demonstrationszwecken einzusetzen und für die Eigenwerbung zu nutzen.

6.5.     brillanz media ist berechtigt, den Auftraggeber in der öffentlichen Kundenliste zu führen.

 

7.       Produktabnahme

7.1.     Nach Beendigung der Produktion findet durch den Auftraggeber eine Abnahme statt. Im Rahmen dieser Abnahme werden eventuelle Änderungswünsche des Auftraggebers protokolliert bzw. brillanz media schriftlich mitgeteilt. Die Änderungen werden von brillanz media kostenfrei durchgeführt, soweit sie nicht aus den vorher mündlich oder schriftlich abgenommenen Zwischenstadien ersichtlich waren. Die Änderungen werden von brillanz media zeitnah durchgeführt.

7.2.     Für Änderungen, die durch den Auftraggeber verschuldet wurden wie z.B. nachträgliche Text-/Grafik-/Produktänderungen, werden diese Kosten extra berechnet. Die Änderungen werden in einer weiteren Abnahme abgenommen.

 

8.       Stillschweigepflicht

8.1.     brillanz media verpflichtet sich zeitlich unbegrenzt, Stillschweigen über die während der Produktion bekannt gewordenen firmeninternen Informationen zu bewahren.

 

9.       Kurzfristige Terminverschiebungen oder Stornierungen von Filmaufnahmen

Bei kurzfristigen Terminverschiebungen von Filmaufnahmen durch den Auftraggeber gelten folgende Ausfallhonorare für Aufnahmeteam und Darsteller als vereinbart:

9.1.     Bei Stornierung des Auftraggebers von 5 bis 3 Werktagen (Montag bis Freitag) vor dem geplanten Drehtermin werden 50% der Honorare für das Aufnahmeteam und der Gagen für Darsteller in Rechnung gestellt. Hinzu kommen die tatsächlich entstandenen Kosten für evtl. im Auftrag durch brillanz media gebuchtes und besorgtes Kamera-/Lichtequipment und Studios sowie die erneute Organisation der Filmaufnahmen.

9.2.     Bei Stornierung des Auftraggebers von 3 bis 1,5 Werktagen (Montag bis Freitag) vor dem geplanten Drehtermin werden 75% der Honorare für das Aufnahmeteam und der Gagen für Darsteller in Rechnung gestellt. Hinzu kommen die tatsächlich entstandenen Kosten für evtl. im Auftrag durch brillanz media gebuchtes und besorgtes Kamera-/Lichtequipment und Studios sowie die erneute Organisation der Filmaufnahmen.

9.3.     Bei Stornierungen weniger als 1,5 Werktage (Montag bis Freitag) vor dem geplanten Drehtermin werden 100% der Honorare für das Aufnahmeteam und der Gagen für Darsteller in Rechnung gestellt. Hinzu kommen die tatsächlich entstandenen Kosten für evtl. im Auftrag durch brillanz media gebuchtes und besorgtes Kamera-/Lichtequipment und Studios sowie die erneute Organisation der Filmaufnahmen.

 

10.    Haftung und Gewährleistung

10.1.   brillanz media haftet für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

10.2.   Die Gewährleistungspflicht für offensichtliche Mängel besteht nur, wenn uns die Mängel innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt wird. Sollte eine Nachbesserung seitens brillanz media mehrfach fehlschlagen, besteht das Recht auf Minderung oder Wandlung.

10.3.   Bei Originalfilmen/Videos, Fotos und sonstigen Materialien, die uns vom Auftraggeber überlassen werden, liegt das Risiko für Beschädigung oder Verlust beim Auftraggeber. Ggf. fertigt der Auftraggeber Sicherheitskopien an. brillanz media haftet maximal bis zum Materialwert des Trägermaterials.

10.4.   Bei Schäden, die durch technische Defekte, Stromausfall oder sonstige Umstände entstehen, wird die Haftung von brillanz media auf die Neulieferung von Rohfilm-/Rohvideomaterial der beschädigten oder verloren gegangenen Teile beschränkt. Besondere Aufnahmekosten wie z.B. zusätzliches Lichtequipment oder Seteinrichtungen sowie Honorar-/Gagenforderungen Dritter bleiben von der Haftung ausgeschlossen.

 

11.    Erfüllungsort, Gerichtsstand

11.1.   Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Hauptsitz von brillanz medien bzw. Wohnort der Inhaberin Sabine Thiel, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

11.2.   Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

  

-      Gültig ab Januar 2015     -

 

 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der brillanz media Video Produktion                                                                    

 

1.       Allgemeines

1.1.     Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen der brillanz media Videoproduktion, namentlich Sabine Thiel. (Nachfolgend „brillanz media“ genannt.) Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, brillanz media hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.2.     Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

2.       Auftragserteilung und Vertragsschluss

2.1.     Der Auftrag wird gültig durch die Unterschrift des Auftraggebers bzw. des Bestellers. Eine Verpflichtung zur schriftlichen Auftragsbestätigung besteht für brillanz media nur, wenn dies vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt wird.

 

3.       Angebote, Preise und Zahlungsbedingungen

3.1.     Angebote von brillanz media sind freibleibend. Projektbezogene Angebote sind 8 Wochen gültig.

3.2.     Die im Vertrag/Auftrag genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. GEMA-Rechte sind nicht übertragbar und werden durch brillanz media nicht in Rechnung gestellt.

3.3.     Rechnungen von brillanz media sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. brillanz media berechnet Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.

Bei länger andauernden Projekten behält sich brillanz media die Erstellung von Teilrechnungen vor.

3.4.     Schecks und Wechsel werden nur nach gesonderter und schriftlicher Vereinbarung angenommen.

 

4.       Eigentumsvorbehalt

4.1.     Bis zur vollständigen Bezahlung der Lieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren und Werke Eigentum von brillanz media.

 

5.       Lieferung und Lieferfristen

5.1.     Versendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Mit Absendung oder Bereitstellung von Videomaterial auf einem Server zum Download geht die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung des Werkes auf den Auftraggeber über. Beim Transport mit eigenem Fahrzeug haftet brillanz media bzw. der beauftragte Überbringer wie in eigenen Angelegenheiten.

5.2.     Die Lieferverpflichtung von brillanz media ist erfüllt, sobald die Arbeiten und Werke zur Versendung gebracht sind. Dies kann auch die Bereitstellung von Videomaterial auf einem Server sein, welches vom Auftraggeber via Download abgerufen werden kann. In diesem Fall ergeht zeitnah eine Mitteilung an den Auftraggeber mit allen Informationen zum Download.

5.3.     Alle von brillanz media angegebenen Termine oder Lieferzeiten werden seitens brillanz media bestmöglich eingehalten. Sie können sich verzögern, wenn der Auftraggeber mit etwaigen Mitwirkungspflichten wie z.B. Bereitstellung von Unterlagen und Informationen, Freigaben im Verzug ist. Hat brillanz media die Verzögerung verschuldet kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, nachdem er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat oder Teillieferungen akzeptiert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

5.4.     Die Lieferzeit verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereichs von brillanz media liegen wie z.B. in Fällen höherer Gewalt, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Streiks, Nichtbelieferung durch Lieferanten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse.

 

6.       Nutzungs-, Verwertungs- und Urheberrechte

6.1.     Die Nutzungs- und Verwertungsrechte für die fertige Produktion werden – nach vollständiger Bezahlung – dem Auftraggeber übertragen. Dies betrifft jedoch nicht das Nutzungs- und Verwertungsrecht an Kamerakassetten und
sonstigen aufgezeichneten Aufnahmematerialien. Jede andere und weitere Nutzung des gelieferten Materials (Video, Film, Foto, Text- und Grafikarbeiten, Ideen) in anderen Produktionen / Verwendungszusammenhängen ist zusätzlich zu vereinbaren und zu berechnen.

6.2.    Bringt der Auftraggeber eigene Materialien wie z.B. Musik, Sprache, Fotos, Produkte, Film-/Videosequenzen oder Darsteller/Mitwirkende in die Produktion mit ein, so liegt die Klärung aller etwaigen Rechte und gesetzlichen Vorschriften am Auftraggeber. Der Auftraggeber haftet für alle daraus entstehenden Nachteile oder Schäden.

6.3.     Eine Übertragung der durch brillanz media an den Auftraggeber überlassenen Rechte an z.B. weitere Unternehmen und Personen ist nicht zulässig.

6.4.     brillanz media behält das Recht, Filmsequenzen, Setfotos und die fertige Produktion zu Demonstrationszwecken einzusetzen und für die Eigenwerbung zu nutzen.

6.5.     brillanz media ist berechtigt, den Auftraggeber in der öffentlichen Kundenliste zu führen.

 

7.       Produktabnahme

7.1.     Nach Beendigung der Produktion findet durch den Auftraggeber eine Abnahme statt. Im Rahmen dieser Abnahme werden eventuelle Änderungswünsche des Auftraggebers protokolliert bzw. brillanz media schriftlich mitgeteilt. Die Änderungen werden von brillanz media kostenfrei durchgeführt, soweit sie nicht aus den vorher mündlich oder schriftlich abgenommenen Zwischenstadien ersichtlich waren. Die Änderungen werden von brillanz media zeitnah durchgeführt.

7.2.     Für Änderungen, die durch den Auftraggeber verschuldet wurden wie z.B. nachträgliche Text-/Grafik-/Produktänderungen, werden diese Kosten extra berechnet. Die Änderungen werden in einer weiteren Abnahme abgenommen.

 

8.       Stillschweigepflicht

8.1.     brillanz media verpflichtet sich zeitlich unbegrenzt, Stillschweigen über die während der Produktion bekannt gewordenen firmeninternen Informationen zu bewahren.

 

9.       Kurzfristige Terminverschiebungen oder Stornierungen von Filmaufnahmen

Bei kurzfristigen Terminverschiebungen von Filmaufnahmen durch den Auftraggeber gelten folgende Ausfallhonorare für Aufnahmeteam und Darsteller als vereinbart:

9.1.     Bei Stornierung des Auftraggebers von 5 bis 3 Werktagen (Montag bis Freitag) vor dem geplanten Drehtermin werden 50% der Honorare für das Aufnahmeteam und der Gagen für Darsteller in Rechnung gestellt. Hinzu kommen die tatsächlich entstandenen Kosten für evtl. im Auftrag durch brillanz media gebuchtes und besorgtes Kamera-/Lichtequipment und Studios sowie die erneute Organisation der Filmaufnahmen.

9.2.     Bei Stornierung des Auftraggebers von 3 bis 1,5 Werktagen (Montag bis Freitag) vor dem geplanten Drehtermin werden 75% der Honorare für das Aufnahmeteam und der Gagen für Darsteller in Rechnung gestellt. Hinzu kommen die tatsächlich entstandenen Kosten für evtl. im Auftrag durch brillanz media gebuchtes und besorgtes Kamera-/Lichtequipment und Studios sowie die erneute Organisation der Filmaufnahmen.

9.3.     Bei Stornierungen weniger als 1,5 Werktage (Montag bis Freitag) vor dem geplanten Drehtermin werden 100% der Honorare für das Aufnahmeteam und der Gagen für Darsteller in Rechnung gestellt. Hinzu kommen die tatsächlich entstandenen Kosten für evtl. im Auftrag durch brillanz media gebuchtes und besorgtes Kamera-/Lichtequipment und Studios sowie die erneute Organisation der Filmaufnahmen.

 

10.    Haftung und Gewährleistung

10.1.   brillanz media haftet für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

10.2.   Die Gewährleistungspflicht für offensichtliche Mängel besteht nur, wenn uns die Mängel innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt wird. Sollte eine Nachbesserung seitens brillanz media mehrfach fehlschlagen, besteht das Recht auf Minderung oder Wandlung.

10.3.   Bei Originalfilmen/Videos, Fotos und sonstigen Materialien, die uns vom Auftraggeber überlassen werden, liegt das Risiko für Beschädigung oder Verlust beim Auftraggeber. Ggf. fertigt der Auftraggeber Sicherheitskopien an. brillanz media haftet maximal bis zum Materialwert des Trägermaterials.

10.4.   Bei Schäden, die durch technische Defekte, Stromausfall oder sonstige Umstände entstehen, wird die Haftung von brillanz media auf die Neulieferung von Rohfilm-/Rohvideomaterial der beschädigten oder verloren gegangenen Teile beschränkt. Besondere Aufnahmekosten wie z.B. zusätzliches Lichtequipment oder Seteinrichtungen sowie Honorar-/Gagenforderungen Dritter bleiben von der Haftung ausgeschlossen.

 

11.    Erfüllungsort, Gerichtsstand

11.1.   Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Hauptsitz von brillanz medien bzw. Wohnort der Inhaberin Sabine Thiel, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

11.2.   Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

  

-      Gültig ab Januar 2015     -

 

 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der brillanz media Video Produktion                                                                    

 

1.       Allgemeines

1.1.     Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen der brillanz media Videoproduktion, namentlich Sabine Thiel. (Nachfolgend „brillanz media“ genannt.) Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, brillanz media hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.2.     Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

2.       Auftragserteilung und Vertragsschluss

2.1.     Der Auftrag wird gültig durch die Unterschrift des Auftraggebers bzw. des Bestellers. Eine Verpflichtung zur schriftlichen Auftragsbestätigung besteht für brillanz media nur, wenn dies vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt wird.

 

3.       Angebote, Preise und Zahlungsbedingungen

3.1.     Angebote von brillanz media sind freibleibend. Projektbezogene Angebote sind 8 Wochen gültig.

3.2.     Die im Vertrag/Auftrag genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. GEMA-Rechte sind nicht übertragbar und werden durch brillanz media nicht in Rechnung gestellt.

3.3.     Rechnungen von brillanz media sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. brillanz media berechnet Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.

Bei länger andauernden Projekten behält sich brillanz media die Erstellung von Teilrechnungen vor.

3.4.     Schecks und Wechsel werden nur nach gesonderter und schriftlicher Vereinbarung angenommen.

 

4.       Eigentumsvorbehalt

4.1.     Bis zur vollständigen Bezahlung der Lieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren und Werke Eigentum von brillanz media.

 

5.       Lieferung und Lieferfristen

5.1.     Versendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Mit Absendung oder Bereitstellung von Videomaterial auf einem Server zum Download geht die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung des Werkes auf den Auftraggeber über. Beim Transport mit eigenem Fahrzeug haftet brillanz media bzw. der beauftragte Überbringer wie in eigenen Angelegenheiten.

5.2.     Die Lieferverpflichtung von brillanz media ist erfüllt, sobald die Arbeiten und Werke zur Versendung gebracht sind. Dies kann auch die Bereitstellung von Videomaterial auf einem Server sein, welches vom Auftraggeber via Download abgerufen werden kann. In diesem Fall ergeht zeitnah eine Mitteilung an den Auftraggeber mit allen Informationen zum Download.

5.3.     Alle von brillanz media angegebenen Termine oder Lieferzeiten werden seitens brillanz media bestmöglich eingehalten. Sie können sich verzögern, wenn der Auftraggeber mit etwaigen Mitwirkungspflichten wie z.B. Bereitstellung von Unterlagen und Informationen, Freigaben im Verzug ist. Hat brillanz media die Verzögerung verschuldet kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, nachdem er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat oder Teillieferungen akzeptiert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

5.4.     Die Lieferzeit verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereichs von brillanz media liegen wie z.B. in Fällen höherer Gewalt, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Streiks, Nichtbelieferung durch Lieferanten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse.

 

6.       Nutzungs-, Verwertungs- und Urheberrechte

6.1.     Die Nutzungs- und Verwertungsrechte für die fertige Produktion werden – nach vollständiger Bezahlung – dem Auftraggeber übertragen. Dies betrifft jedoch nicht das Nutzungs- und Verwertungsrecht an Kamerakassetten und
sonstigen aufgezeichneten Aufnahmematerialien. Jede andere und weitere Nutzung des gelieferten Materials (Video, Film, Foto, Text- und Grafikarbeiten, Ideen) in anderen Produktionen / Verwendungszusammenhängen ist zusätzlich zu vereinbaren und zu berechnen.

6.2.    Bringt der Auftraggeber eigene Materialien wie z.B. Musik, Sprache, Fotos, Produkte, Film-/Videosequenzen oder Darsteller/Mitwirkende in die Produktion mit ein, so liegt die Klärung aller etwaigen Rechte und gesetzlichen Vorschriften am Auftraggeber. Der Auftraggeber haftet für alle daraus entstehenden Nachteile oder Schäden.

6.3.     Eine Übertragung der durch brillanz media an den Auftraggeber überlassenen Rechte an z.B. weitere Unternehmen und Personen ist nicht zulässig.

6.4.     brillanz media behält das Recht, Filmsequenzen, Setfotos und die fertige Produktion zu Demonstrationszwecken einzusetzen und für die Eigenwerbung zu nutzen.

6.5.     brillanz media ist berechtigt, den Auftraggeber in der öffentlichen Kundenliste zu führen.

 

7.       Produktabnahme

7.1.     Nach Beendigung der Produktion findet durch den Auftraggeber eine Abnahme statt. Im Rahmen dieser Abnahme werden eventuelle Änderungswünsche des Auftraggebers protokolliert bzw. brillanz media schriftlich mitgeteilt. Die Änderungen werden von brillanz media kostenfrei durchgeführt, soweit sie nicht aus den vorher mündlich oder schriftlich abgenommenen Zwischenstadien ersichtlich waren. Die Änderungen werden von brillanz media zeitnah durchgeführt.

7.2.     Für Änderungen, die durch den Auftraggeber verschuldet wurden wie z.B. nachträgliche Text-/Grafik-/Produktänderungen, werden diese Kosten extra berechnet. Die Änderungen werden in einer weiteren Abnahme abgenommen.

 

8.       Stillschweigepflicht

8.1.     brillanz media verpflichtet sich zeitlich unbegrenzt, Stillschweigen über die während der Produktion bekannt gewordenen firmeninternen Informationen zu bewahren.

 

9.       Kurzfristige Terminverschiebungen oder Stornierungen von Filmaufnahmen

Bei kurzfristigen Terminverschiebungen von Filmaufnahmen durch den Auftraggeber gelten folgende Ausfallhonorare für Aufnahmeteam und Darsteller als vereinbart:

9.1.     Bei Stornierung des Auftraggebers von 5 bis 3 Werktagen (Montag bis Freitag) vor dem geplanten Drehtermin werden 50% der Honorare für das Aufnahmeteam und der Gagen für Darsteller in Rechnung gestellt. Hinzu kommen die tatsächlich entstandenen Kosten für evtl. im Auftrag durch brillanz media gebuchtes und besorgtes Kamera-/Lichtequipment und Studios sowie die erneute Organisation der Filmaufnahmen.

9.2.     Bei Stornierung des Auftraggebers von 3 bis 1,5 Werktagen (Montag bis Freitag) vor dem geplanten Drehtermin werden 75% der Honorare für das Aufnahmeteam und der Gagen für Darsteller in Rechnung gestellt. Hinzu kommen die tatsächlich entstandenen Kosten für evtl. im Auftrag durch brillanz media gebuchtes und besorgtes Kamera-/Lichtequipment und Studios sowie die erneute Organisation der Filmaufnahmen.

9.3.     Bei Stornierungen weniger als 1,5 Werktage (Montag bis Freitag) vor dem geplanten Drehtermin werden 100% der Honorare für das Aufnahmeteam und der Gagen für Darsteller in Rechnung gestellt. Hinzu kommen die tatsächlich entstandenen Kosten für evtl. im Auftrag durch brillanz media gebuchtes und besorgtes Kamera-/Lichtequipment und Studios sowie die erneute Organisation der Filmaufnahmen.

 

10.    Haftung und Gewährleistung

10.1.   brillanz media haftet für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

10.2.   Die Gewährleistungspflicht für offensichtliche Mängel besteht nur, wenn uns die Mängel innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt wird. Sollte eine Nachbesserung seitens brillanz media mehrfach fehlschlagen, besteht das Recht auf Minderung oder Wandlung.

10.3.   Bei Originalfilmen/Videos, Fotos und sonstigen Materialien, die uns vom Auftraggeber überlassen werden, liegt das Risiko für Beschädigung oder Verlust beim Auftraggeber. Ggf. fertigt der Auftraggeber Sicherheitskopien an. brillanz media haftet maximal bis zum Materialwert des Trägermaterials.

10.4.   Bei Schäden, die durch technische Defekte, Stromausfall oder sonstige Umstände entstehen, wird die Haftung von brillanz media auf die Neulieferung von Rohfilm-/Rohvideomaterial der beschädigten oder verloren gegangenen Teile beschränkt. Besondere Aufnahmekosten wie z.B. zusätzliches Lichtequipment oder Seteinrichtungen sowie Honorar-/Gagenforderungen Dritter bleiben von der Haftung ausgeschlossen.

 

11.    Erfüllungsort, Gerichtsstand

11.1.   Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Hauptsitz von brillanz medien bzw. Wohnort der Inhaberin Sabine Thiel, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

11.2.   Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

  

-      Gültig ab Januar 2015     -

 

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